Was tun im Trauerfall?

Wenn jemand zu Hause verstirbt, sollten Sie als erstes den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst informieren. Der Arzt stellt nach einer eingehenden Untersuchung den Tod „offiziell“ fest und bescheinigt dies schriftlich, indem er den Leichenschau-Schein ausstellt.

Bei einem Tod im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim übernimmt die jeweilige Einrichtung die Bestellung des Arztes.

Danach sollten Sie mit uns telefonisch Kontakt aufnehmen und uns den Sterbefall melden. Wir besprechen mit Ihnen, wann die Abholung stattfinden soll.

Zur weiteren Planung der Trauerfeierlichkeiten vereinbaren wir einen Besprechungstermin, bei dem wir in einem vertraulichen Gespräch alle weiteren Schritte der Beerdigung miteinander klären. Dabei beraten und unterstützen wir Sie gerne und sind sehr bemüht, Ihre offenen Fragen zu beantworten.

Wir zeigen Ihnen auf, welche Wege wir Ihnen abnehmen können und um welche Angelegenheiten wir uns kümmern sollen. Sie entscheiden, was Sie abgeben und was Sie gerne selbst erledigen möchten. Anschließend erledigen wir alle mit der Bestattung verbundenen Behördengänge, nehmen bei einem kirchlichen Begräbnis Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt auf oder sind Ihnen bei der Planung einer freien Trauerfeier behilflich.

Halten Sie nach Möglichkeit das Familienstammbuch bzw. folgende Unterlagen bereit, sie sind für die Beantragung der Sterbeurkunden wichtig:

  • Personalausweis

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde

  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde

  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Gerichtlichtes Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Für die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung werden benötigt:

  • Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer und Rententräger (Altersrente)
  • Rentenversicherungsnummer und Rententräger (Witwer- bzw. Witwenrente)
  • Rentenversicherungsnummer und Rententräger (Zusatzrentenverträge)

Sonstige Dinge:

  • Foto des bzw. der Verstorbenen für Traueranzeige und Sterbebilchen (falls gewünscht)
  • Kleidung (inkl. Unterwäsche, ohne Schuhe) bei Erdbestattungen und offenen Aufbahrungen